logo

• Impressum

Kontakt Verantwortliche für Feste und Konzerte: Club Obfrau Gabi Feigl 0676/533 21 06

Kontakt Verantwortlicher für Proberaum sowie Anfragen Musik aller Art: Rene Neumann ( strictaera @ networld.at )

Musik und Freizeitgestaltungsverein Helloween II

Vereinsregisterauszug zum Stichtag 10.04.2010
Allgemeine Daten
Zuständigkeit Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten
ZVR-Zahl 406905295
Vereinsdaten
Name MUSIK UND FREIZEITGESTALTUNGSVEREIN HELLOWEEN II
Sitz Wien
c/o Keine Eintragung gespeichert
Zustellanschrift 1130 Wien, Fasangartengasse 65/3/2
Land Österreich
Entstehungsdatum 05.12.2003
statutenmäßige Vertretungsregelung
Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin. Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau, des Schriftführers/der Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassierin ihre Stellvertreter/innen.
Organschaftliche Vertreter
Obmann
Vertretungsbefugnis
(Funktionsperiode)
15.12.2009 - 14.12.2013
Familienname Feigl
Vorname Gabriela
Titel Keine Eintragung gespeichert
Hinweise
Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind. Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten. Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten. Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG).
Aussteller BUNDESMINISTERIUM F.INNERES ABT.IV/2 IT-MS
Tagesdatum \ Uhrzeit Samstag 10.April 2010 \ 20:31:46

1110 WIEN, 1. Haidequerstasse 2 (ehemals 510) Anfahrt/Karte

Layout und technische Umsetzung : pixelmania.at

top